Prüfung von Lei­tern und Trit­ten

nach DGUV Vor­schrift 208-016 und Be­trSichV

 


Bedeutung der Prüfung von Leitern und Tritten

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist eine zentrale Maßnahme zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit. Dies reduziert das Unfallrisiko, verbessert die Betriebsabläufe und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

  • Gesetzliche Vorschriften – in Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Tritten. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass nur geprüfte und sichere Arbeitsmittel verwendet werden.
  • Wer ist für die Prüfung verantwortlich – laut den geltenden Vorschriften ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmittel zu sorgen. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch qualifizierte Fachkräfte.

Arten von Leitern und Tritten

Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte sind in verschiedenen Ausführungen und Materialien erhältlich. Je nach Einsatzbereich sind unterschiedliche Anforderungen an die Prüfung zu stellen.

Anlegeleitern

Anlegeleitern gehören zu den häufigsten Leiterarten und werden vor allem in der Bau- und Handwerksbranche eingesetzt. Bei der Prüfung wird vor allem auf die Standfestigkeit und die Unversehrtheit der Sprossen geachtet.

Stehleitern

Stehleitern sind eigenständige Leitern, die ohne eine zusätzliche Stütze verwendet werden können. Hier wird insbesondere die Stabilität der Scharniere und Gelenke geprüft.

Mehrzweckleitern

Diese Leitern bieten eine Kombination aus verschiedenen Funktionen und können als Steh- oder Anlegeleiter verwendet werden. Aufgrund ihrer Vielseitigkeit müssen sie besonders gründlich geprüft werden.

Tritte

Tritte, auch als kleine Plattformleitern bekannt, sind ideal für niedrige Arbeiten. Die Prüfung von Tritten konzentriert sich auf die Stabilität der Plattform und die Festigkeit der Stufen.


Prüfung von Lei­tern und Trit­ten

Prüfprotokoll für Leitern und Tritte

Ein Prüfprotokoll dient zur strukturierten Erfassung aller durchgeführten Prüfungen. Es enthält unter anderem Informationen zur Leiterart, den festgestellten Mängeln und der durchgeführten Wartung.

Pflichtangaben im Prüfprotokoll

  • Art der Leiter oder des Tritts
  • Datum der Prüfung
  • Name des Prüfers
  • Festgestellte Mängel
  • Getroffene Maßnahmen

Häufige Mängel bei Leitern und Tritten

Während der Prüfung können verschiedene Mängel auftreten, die die Sicherheit gefährden. Zu den häufigsten Problemen gehören:

Abgenutzte oder defekte Sprossen

Sprossen sind das Rückgrat jeder Leiter. Risse, Absplitterungen oder starke Abnutzung können die Stabilität der Leiter erheblich beeinträchtigen.

Lockerungen an Scharnieren und Gelenken

Bei Stehleitern und Mehrzweckleitern sind Scharniere und Gelenke kritische Punkte. Wenn diese Teile locker oder beschädigt sind, kann die Leiter in sich zusammenbrechen.

Rost und Korrosion

Vor allem bei Metallleitern besteht die Gefahr von Rostbildung, was die Stabilität der Leiter erheblich schwächt. Regelmäßige Inspektionen helfen, frühzeitig Korrosion zu erkennen und zu beheben.


Prüfungsvorschriften und -intervalle

Die Intervalle der Prüfungen hängen von der Nutzung und den Umgebungsbedingungen ab. Es wird empfohlen, Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung wird das Gerät auf offensichtliche Schäden wie Risse, Korrosion oder Verformungen untersucht. Diese Prüfung sollte vor jedem Einsatz erfolgen.

Funktionsprüfung

Die Funktionsprüfung stellt sicher, dass bewegliche Teile wie Scharniere, Gelenke und Verriegelungen einwandfrei funktionieren.

Dokumentation der Prüfung

Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden, um bei eventuellen Inspektionen nachweisen zu können, dass die Prüfung von Leitern und Tritten ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies ist insbesondere für den Arbeitgeber von Bedeutung.


Prüfmethoden: Sicht- und Funktionsprüfung im Detail

Die Sichtprüfung dient der schnellen Kontrolle auf Schäden, während die Funktionsprüfung sicherstellt, dass bewegliche Teile einwandfrei funktionieren. Beide Prüfmethoden sind essenziell für eine vollständige Prüfung von Leitern und Tritten.

Die Rolle der UVV bei der Prüfung von Leitern und Tritten

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherheitsprüfung. Sie legen fest, wie die Prüfung durchgeführt werden muss und welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind.

Prüfungsrichtlinien nach DGUV Information 208-016

Die DGUV Information 208-016 bietet konkrete Richtlinien für die Prüfung von Leitern und Tritten. Diese beinhalten Vorgaben zur Sicht- und Funktionsprüfung sowie spezielle Anforderungen für unterschiedliche Leiterarten.

 

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Nur qualifizierte Fachkräfte, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, sind befugt, die Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Es wird empfohlen, Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich zu prüfen, abhängig von der Häufigkeit ihrer Nutzung und den Umgebungsbedingungen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Prüfpflicht?

Arbeitgeber, die die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten vernachlässigen, riskieren hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall eine Betriebsstilllegung bei schweren Verstößen.

Welche Schäden führen zum Austausch einer Leiter?

Sprossenbrüche, starke Verformungen und schwere Korrosion sind eindeutige Hinweise darauf, dass eine Leiter ausgetauscht werden muss.

Was passiert, wenn ein Prüfer Mängel feststellt?

Werden Mängel festgestellt, müssen diese umgehend behoben werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, muss die Leiter aus dem Verkehr gezogen werden.

Ist die Prüfung auch für private Leitern notwendig?

Obwohl private Nutzer nicht gesetzlich zur Prüfung von Leitern und Tritten verpflichtet sind, wird auch hier eine regelmäßige Inspektion zur Vermeidung von Unfällen dringend empfohlen.

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